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Das Material muß den Vorgaben der Wasserwirtschaft entsprechen. Die Herkunft und die Unbedenklichkeit muss nachgewiesen werden.

Die erste Kontrolle erfolgt durch das Verwiegepersonal. Nach Prüfung der Papiere wird die Anlieferung freigegeben. Beim Abkippvorgang wird das Material einer weiteren Sicht - und Geruchskontrolle unterzogen. Besteht der Verdacht einer Belastung des Materials, wird die Anlieferung zurück gewiesen.

Es darf gekippt werden:

Boden - Aushub Sand, Lehm, Ton

Boden - Aushub Kiesig

Abbruch - Mauerwerk - Ziegel vermischt

Abbruch - Beton

Abbruch - Aushub gemischt

Gerne übernehmen wir für Sie auch Aushub - und Abbrucharbeiten.







 
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